Die Tarifpolitik ist eine wesentliche Säule in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie. Durch Verhandlungen mit der IG Metall, die der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie im Auftrag seiner Mitglieder führt, werden die Arbeitsbedingungen für rund 100 000 Beschäftigten der Branche ausgestaltet.
Art. 9 Abs. 3 GG räumt den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften das Recht ein, für ihre Branche Tarifverträge zu verhandeln. In der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie reden wir nicht nur über dieses verfassungsrechtlich garantierte Recht; wir „leben“ es. Als Arbeitgeberverband gestalten wir in unterschiedlichen Bereichen die Arbeitsbedingungen für unseren Sektor. Unser Ziel ist eine ausgewogene differenzierte Tarifpolitik, die Standards setzt und den Mitgliedsbetrieben genügend Flexibilität bietet. Hierbei stehen wir für den Flächentarifvertrag, an dem sich auch zahlreiche Unternehmen orientieren.
Die Tarifwerke in der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie unterscheiden sich in den Regionen. Der Arbeitgeberverbund des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie koordiniert die Tarifpolitik der tariftragenden Landesverbände der Branche. In deren Namen und Vollmacht kann er Tarifverträge abschließen.